Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Lathen, Landstraße 53, AB 40, St. 5,3 mit 29 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 129 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES8.0 und Foto.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Emsland übersandt.
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