Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Hamburg, Wellingsbüttler Weg 108a, in Ri. Barkenkoppel. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 18 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung 48 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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