Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Heikendorf, Neuheikendorfer Weg 4, vor der Kita, FR Schönberg die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 17 km/h bei zulässigen 30 km/h. Mit Messgerät PoliScan FM1 wurden 47 km/h mit Frontfoto dokumentiert.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Plön übersandte Zeugenfragebogen
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