Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mönchengladbach, Bahnhofstraße Höhe Hausnr. 117, FR Monschauer Straße die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 28 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Messung mit SpeedoPhot mobil mit Frontfoto ergab 58 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr.5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Mönchengladbach übersandte Zeugenfragebogen

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