Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, Bernadottestraße 18, i.R. Fischers Allee 53 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 66 km/h, zulässig waren 30 km/h. Die Überschreitung betrug 36 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Frontfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Hamburg übersandt.
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