Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Grevenbroich-Neukirchen, L 142, Gut Neuhaus, ggü. Neuhaus 2, FR Langwaden. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 17 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES8.0 mit Frontfoto 67 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Kreis Neuss übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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