Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften in 79359, Riegel, K 5145, Erdinger Straße, nach Einm. Wohngebiet Breite um 21 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ergab 71 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Emmendingen übersandte Zeugenfragebogen

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