Mit 29 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h in Rostock, Rövershäger Chaussee, Höhe An der Zinglerwiese, Richtung Petridamm innerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed und Foto ergab 79 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rostock übersandte Vordruck Anhörung
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