Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Alsfeld, OT Eudorf, B 254, Ziegenhainstr., FR Schrecksbach wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 86 km/h, zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 36 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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