Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der Bundesautobahn A 20, zw. AS Strasburg und AS Pasewalk Nord mit 49 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 109 km/h. Beweismittel: Lichtmessverfahren.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Greifswald übersandt.

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