Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Sandersdorf-Brehna, Stadt, Sanderdorf-Brehna, BAB 4, km 102,7, Ri. München die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 81 km/h bei zulässigen 60 km/h mit Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 21 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Zeugenfragebogen
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