Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 83104, Tuntenhausen, OT Hörmating, ST 2358, ggü Hs.-Nr. 1 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 83 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 23 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES3.0, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland übersandt.

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