Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Eching, A 9, AK Neufahrn, Abschnitt 1080, Ast B-1, km 0,37, Ri. BA die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 29 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES8.0 mit Foto ergab 89 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung zur Verkehrsordnungswidrigkeit

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