In Detmold, Blomberger Straße, Einmündung Dorlastraße wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 21 km/h überschritten. Gemessen wurden 91 km/h bei zulässigen 70 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES3.0 und Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Lippe übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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