Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften in Swisttal-Heimerzheim, L 182, Vorgebirgsstraße, FR Bornheim um 24 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde mit Ordnungswidrigkeitenverfahren verfolgt. Festgestellt wurden 94 km/h. Beweismittel: Messung mit VDS M5 digital und Frontfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Sieg-Kreis übersandte Zeugenfragebogen
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