Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gem. Hildesheim, B 1, km 2,45, Rtg. Hildesheim die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 70 km/h, 97 km/h mit Messgerät ESO 3.0 mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 27 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Hildesheim übersandte Vordruck Zeugenfragebogen
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