Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Duisburg, auf der A 42, FR Dortmund, km 12,288 ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 102 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan mit Frontfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Duisburg übersandt.
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