Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Marl Nord, BAB 52, km 22,275, FR Haltern mit 27 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 107 km/h. Beweismittel: Vitronic PoliScan und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Ordnungswidrigkeitenanzeige wurde von Bußgeldstelle Kreis Recklinghausen erstattet.
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