Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart-Zuffenhausen, Stahlhochbrücke, FR stadteinwärts mit 42 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Traffistar S 350 dokumentierte mit Foto 122 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Zeugenfragebogen
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