Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart-Möhringen, B 27, stadtauswärts, 200 m vor Ausfahrt Möhringen-Ost die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 44 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Sensormessung mit Einseitensensor ES3.0 mit Foto ergab 124 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Zeugenfragebogen

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