Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Duisburg, auf der A 42, FR Dortmund, km 12,288 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 32 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Messung mit PoliScan ergab 112 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Duisburg übersandte Zeugenfragebogen

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