Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Stuttgart-Nord, auf der B 27, Höhe Einfahrt Zuffenhausen, Richtung Stuttgart ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 121 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 41 km/h. Beweismittel: Sensormessung mit Einseitensensor ES3.0 mit Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Landeshauptstadt Stuttgart übersandt.
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