Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, in Hürth, auf der Luxemburger Straße, 299-297, indem ein Handy gehalten wurde  . Beweismittel: Zeugen, aufnehmende Beamte.

Verstoß gegen: § 23 Abs. 1 a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat

Bußgeldbescheid wurde durch Bußgeldstelle Rhein-Erft-Kreis erlassen.

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