Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy auf der BAB 9, km 12,5, Gmk. Schkeuditz, Fahrtrichtung München gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen aufnehmende Beamte. Bußgeld: 120,00 € erhöht wegen Voreintragung

Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24StVG, 246.1 BKat

Bußgeldbescheid wurde durch Bußgeldstelle Landesdirektion Sachsen übersandt.

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