Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy auf der Badenheimer Straße, Höhe Schule, 55546, Pfaffen-Schwabenheim gehalten wurde. Beweismittel: Einseitensensor ES 3.0, Zeugen, Foto

Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat

Vordruck Zeugenanhörung wurde durch Bußgeldstelle Kreis Bad Kreuznach übersandt.

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