Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in 58640, Iserlohn, auf der Hennener Straße, Höhe Kükenweg, FR Rheinen gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen aufnehmende Beamte, Bußgeld: 130,00 €, erhöht, wegen Voreintragung

Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat

Bußgeldbescheid wurde durch Bußgeldstelle Märkischer Kreis erlassen.

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