Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in 72141, Walddorfhäslach, Stuttgarter Straße, Höhe Nr. 21 gehalten wurde. Beweismittel: Sensormessung mit Einseitensensor ESO ES 3.0 mit Foto. Bußgeld: 100,00 €
Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat
Bußgeldbescheid wurde durch Bußgeldstelle Landratsamt Reutlingen erlassen.
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