Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Mobiltelefon in der rechten Hand, in 73432 Aalen, Aalener Straße gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen, aufnehmende Beamte.
Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24StVG, 246.1 BKat
Bußgeldbescheid wurde durch Bußgeldstelle Aalen erlassen.
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