Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in 79379, Mühlheim, Hauptstraße, bei Elisabethenheim gehalten wurde. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto
Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 246.1 BKat, § 4 Abs. 2 BKatV, § 17 OWiG
Vordruck Anhörung wurde durch Bußgeldstelle Gemeindeverwaltungsverbund Müllheim-Badenweiler übersandt.
“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”