Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in Blaichach, auf der Immenstädter Straße/Bahnhofweg, Ri. Sonthofen in der rechten Hand gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen, aufnehmende Beamte.

Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 246.1 BKat

Bußgeldbescheid wurde durch Bußgeldstelle Straubing erlassen.

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