Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in Kassel, auf dem Scheidemannplatz gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen, aufnehmende Beamte,. Bußgeld wegen Voreintragungen erhöht
Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat
Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel erließ Bußgeldbescheid
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