Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in Ostfildern, Hindenburgstraße in der rechten Hand, auf Mobiltelefon tippend, gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen, Foto

Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24StVG, 246.1 BKat

Bußgeldbescheid wurde durch Bußgeldstelle Stadt Ostfildern erlassen.

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