Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in Paderborn, Le-Mans-Wall, /Friedrichstraße, Rechtsabieger auf Friedrichstraße gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen, aufnehmende Beamte
Benutzung eines Mobiltelefons als Führer eines Kraftfahrzeuges wurde mit Bußgeld über 100,00 € geahndet
Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24StVG, 246.1 BKat
Bußgeldbescheid wurde durch Bußgeldstelle Kreis Paderborn erlassen.
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