Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in Wolfertschwenden, A 7, Ri. Kassel, Abschnitt 1040, km 2.500 in der re. Hand vor dem Oberkörper gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen aufnehmende Beamte
Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24StVG, 246.1 BKat
Bußgeldbescheid wurde durch Bußgeldstelle Straubing erlassen.
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