Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in Wuppertal, BAB 46, km 96,600, FR HS gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen, aufnehmende Beamte, Voreintragungen

Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24StVG, 246.1 BKat

Bußgeldbescheid wurde durch Bußgeldstelle Wuppertal erlassen.

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