Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in Karlstein am Main, Schiffweg Nr.1 in der li. Hand gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen, aufnehmende Beamte. Voreintragung

Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5,  StVG, 246.1 BKat, § 17 OWiG

Bußgeldbescheid wurde durch Bußgeldstelle Straubing erlassen.

“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”