Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy gehalten wurde in 13051, Berlin, Darßer Straße / Ribitzer Str.. Beweismittel: Zeugen, Aussage der aufnehmenden Beamten, Bußgeld erhöht wegen Voreintragungen

Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat

Bußgeldbescheid wurde durch Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin erlassen.

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