Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in 88299, Leutkirch, auf der Kemptener Straße, Höhe Freibad, ortseinwärts in der re Hand gehalten wurde. Beweismittel: Messung mit TRAFFIPAX-Traffiphot S, Radar, Frontfoto.
Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat
Bußgeldbescheid wurde durch Bußgeldstelle Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu erlassen.
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