Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in Ellerstadt, Gem. Ellerstadt, L 527, Feuerbergkreuzung, FR Maxdorf gehalten wurde. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Zeugen, Foto

Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24StVG, 246.1 BKat

Zeugenfragebogen wurde durch Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.

“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt  oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”