Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 82335, Berg, auf der Seeshaupter Straße, Höhe Einm. Schatzlanger die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 74 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß mit Einseitensensor und Bild.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland übersandte Vordruck Zeugenanhörung
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