Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 4, Jena, Richtung Erfurt, in Höhe km 170.670, 1. Überholspur mit 16 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 96 km/h. Beweismittel: Piezomessung und  Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bußgeldstelle StädteRegion Aachen erhob 60,00 € Bußgeld

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