Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 10557, Berlin Mi. ,Altonaer Straße, Ri. Levetzowstraße um 27 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto 77 km/h

Verletzte Vorschriften: § 17 OWiG , § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin erhob 110,00 € Bußgeld, erhöht wegen Voreintragungen

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