Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dresden, Dohnaer Straße landwärts, Höhe Mercedes Benz die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 64 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 14 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit VDS M 5 digital und Frontfoto.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Dresden erließ Bußgeldbescheid
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