Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der L 23, im Abschnitt 420, bei km 4,792, FR Götschendorf die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-PoliScan Speed ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 51 km/h, bei erlaubten 70 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 121 km/h. Bußgeld: 240,00 €, 1 Monat Fahrverbot
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Uckermark
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