Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Warendorf-Hoetmar, L 547, Mestrup, Messr. Freckenhorst die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage TraffiStar S 350 Laser ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 70 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Kreis Warendorf

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