Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde auf der B 197, in Warlin, Bedarfsampel missachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels Zeugenaussagen aufnehmender Beamter dokumentiert. Bußgeld wegen Voreintragung erhöht
Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat
Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Mecklenburgische Seenplatte erließ Bußgeldbescheid
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