Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde auf der BAB 3, bei km 48,050, Gem. Neustadt/Wied, in FR Köln um 40 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt und Wurde mit Bußgeldbescheid geahndet . Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: ESO ES3.0 ergab 140 km/h, Bußgeld: 150,00 €, erhöht, Voreintragungen
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Leipzig
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