Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 74722, Buchen, auf der B 27, Abzweig Mudau, L 523 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät und Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 26 km/h, bei erlaubten 70 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 96 km/h§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Neckar-Odenwald Kreis
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