Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 3, bei km 48,050, Gem. Neustadt/Wied, in FR Köln überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 164 km/h bei zulässigen 100 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät ES3.0 festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 64 km/h und führte zum Erlass eines Bußgeldbescheides, Vorsatz wurde unterstellt, Bußgeld wegen Voreintragungen angemessen erhöht, 2 Monate Fahrverbot, 2 Punkte,

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

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