Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 26.09.2015 in St.Augustin-Meindorf, auf der BAB 59, FR Königswinter/Bonn mit 29 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage VDS-digital dokumentierte mit Beweisfoto 129 km/h. Bußgelderhöhung durch Voreintragung im FAER, wegen Geschwindigkeitsüberschreitung von mindesten 26 km/h auf 120,00 €. 1 Monat Fahrverbot
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25, § 25 Abs. 2a StVG, 11.3.5 BKat, § 4 Abs. 2 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Sieg-Kreis
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